CSR-RUG und TCFD

Analysen zur Berichterstattung gemäß CSR-RUG und zu den Empfehlungen der TCFD

Die EU-Kommission hat 2018 mit einem „Fitness-Check“ die Eignung der EU-Rechtsvorschriften zur externen Berichterstattung der Unternehmen überprüft. Sowohl das CSR-RUG wie auch die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD 2017) wurden in diese Evaluation der Vorschriften einbezogen. Auch auf nationaler Ebene sind unterschiedliche Maßnahmen denkbar, um die Umsetzung der TCFD-Empfehlungen und eine gute nichtfinanzielle Berichterstattung zu fördern.

Vor diesen Hintergrund führte das Bundesumweltministerium am 25. Oktober 2018 ein internationales Fachgespräch durch. Gegenstand des Fachgesprächs und somit Ausgangspunkt der Studie waren die folgenden Fragen:

  • Wie wurde das CSR-RUG im ersten Berichtszyklus umgesetzt und welche Empfehlungen leiten sich daraus ab?
  • Wie steht es um die Umsetzung der TCFD-Empfehlungen und wie sollten Unternehmen und Politik weiter vorgehen?
Quellen

Loew, Thomas; Braun, Sabine (2019)
Analysen zur Berichterstattung gemäß CSR-RUG und zu den Empfehlungen der TCFD. Qualität der nichtfinanziellen Erklärungen im ersten Berichtsjahr und die Bedeutung klimabezogener Berichterstattung für die Stabilität der Finanzmärkte.